Statuten

  1. Vereinsname:

Waldelfen

Unter dem Namen Waldelfen besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in 3097 Liebefeld. Er ist politisch und konfessionell neutral. Im Fokus; Mensch und die Natur.

  1.   Ziele und Zwecke

Wir haben es uns zum Ziel gemacht sozial benachteiligten Kinder, z.B. Kindern aus Working Poor Familien (Eltern die vollzeit-arbeiten, aber dennoch am Ende des Monats kein Geld haben), Opfern von Mobbing, Kinder die endlose Power haben (sogenannte hyperaktive, ADS-Kinder) und viele mehr, sinnvolle und spannende Tätigkeiten und Beschäftigungen anzubieten. Es gibt diverse Gründe für unsere ehrenamtliche Streetwork Arbeit sowie für die von uns angebotenen Aktivitäten und Ausflüge.

Waldelfen sollen eine tolle Zeit mit Spiel, Spass, Staunen und Sammeln in der Natur verbringen dürfen. Zeit verbringen können, wo Überfluss keinen Platz hat, oder besser gesagt, haben muss. Action und Interessantes, ohne das alles erdrückende Handy. Da haben wir ein Auge drauf und thematisieren die rasante Digitalisierung und das dazugehörige Suchtverhalten.

Wir helfen, beraten, begleiten zu Terminen &/o. (und/oder) vermitteln bei der schulischen Ausbildung und Auswahl des Werdegangs, falls angezeigt.

Dies nebst der vielschichtigen Sensibilisierung, klar mit dem Ziel, sie von Suchtverhalten, Drogen, Alkohol und Gewalt fernzuhalten.

Motto: “Kinder sind unsere Zukunft!!” 

Auch Menschen die durch die Maschen des Systems gefallen sind, wie z.B. die Menschen, die von der IV nicht angenommen wurden (welche jedoch eigentlich die Unterstützung einer Invalidenversicherung bräuchten), Mitglieder der Organisation Fragil für Hirngeschädigte, Menschen die von wohnen autonom Bern unterstützt werden, die sogenannten Working Poor-Elternteile sowie deren Familienangehörigen, oder Menschen, die den Verlust der Arbeitsstelle in Folge psychischer oder physischer Krankheit verschmerzen müssen und ähnliche.

All diesen Menschen möchten wir Anbieten zusammen mit dem Waldelfen-Verein die Lebenszeit sinnvoll zu gestalten und aus ihrem Trott auszubrechen. Wenn erforderlich, in Begleitung der fachspezifischen externen Betreuer*innen.

Wir unterstützen unsere Helfer bei ihrer Selbsterkennung und Selbstfindung und achten darauf, dass sie ihr Selbstwertgefühl stärken können. ❤️

Zudem laden wir ältere Menschen die kürzlich pensioniert worden sind ein, sich zu engagieren. Wir schätzen Fahrer*innen, Bäcker*innen, Bastler*innen und viel altes Wissen, das in Vergessenheit geriet ❤️❤️❤️. All diese Menschen sind meist alleine und leiden manchmal sogar unter Alters-Depressionen, weil sie den Kontakt zur Aussenwelt verloren haben. 

Um unsere Wertschätzung zu zeigen, möchten wir uns bei allen Helfer*innen für ihre Unterstützung der Waldelfen erkenntlich zeigen. Dies kann in verschiedener Form geschehen. Je nach Bedürfnis und Absprache. Diese Unterstützung, ist von grossem Wert für die Gesellschaft, den Verein und all die Waldelfen!!

Wir bieten Aktivitäten und Aufgaben an, die schätzenswert sind. Dies in einem geschützten Rahmen, verbunden mit Verständnis, viel Freude, Spass und Liebe.

Motto: “geben und nehmen”, “endlich mit Empathie und Gschpürschmi” 

Unser Verein macht da weiter, wo Schule und Staat aufhören.

Kindern, die bei uns unter Aufsicht sind, bringen wir der Natur näher. Wir legen den Fokus auf die Sorge und die Achtsamkeit, den Schutz der Natur und der Artenvielfalt. Das Thema Wald, Flora und Fauna, aber auch das Umweltgeschehen werden durchs ganze Jahr mit ihnen angeschaut; Missstände und Lösungen thematisiert. Wir sensibilisieren und vermitteln, damit sie auch in Zukunft der Welt Sorge tragen.

Ein weiteres Ziel ist, grundsätzlich allen Menschen die Natur näherzubringen und sie sauberer zu machen. Wiederverwendung und Upcycling spielen dabei eine grosse Rolle. Die Natur von Abfällen und von den “Spuren der Zivilisation” zu befreien ist uns genauso wichtig wie das Vorantreiben der Müllvermeidung

Motto: “Ich und die Natur”, “fördern und fordern”, “Reich ist nicht, wer viel Geld hat”

Auch ein Waldelfen-Rat kann abgehalten werden.

Dies zum einen wenn sich ein Kind mit Problemen Zuhause oder in der Schule an uns wendet. Zum andern auch bei Anliegen von Mitgliedern &/o. Unstimmigkeiten in Belangen des Vereins. Sollten schwerwiegende Anliegen (betreffend Kindeswohl zum Beispiel) an uns gelangen die unsere Kompetenzen übersteigen, verweist der Verein die Kinder an den Verein Kinderanwaltschaft &/o. sucht selbst Rat bei entsprechenden Fachpersonen &/o. Fachstellen, wie z.B. der Fachstelle Beratung Köniz.

Der Waldelfen Rat besteht aus den Pionier-Waldelfen und der Schöpferin des ganzen Projekts, der Waldelfenkönigin. Nähere Angaben findet man auf unserer Homepage.

Motto: “zusammen geht alles besser”, “nur wer fragt, gewinnt”

  1. Mittel    

Zur Verfolgung des Vereinszwecks verfügt der Verein über folgende Mittel:

Mitgliederbeiträge

Die Mitgliederbeiträge werden jährlich durch die Mitgliederversammlung festgesetzt. Ehrenmitglieder und amtierende Vorstandsmitglieder sind vom Beitrag befreit. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

Erträge aus eigenen Veranstaltungen: 

Mit unserem Märitstand als Leuchtturm und Sprachrohr, (wo wir explizit auf kleine Budgets achten und bei Überteuerung nicht mitmachen) sensibilisieren wir am Ort des Geschehens.

Der Erlös kommt den Helfern, und den Kindern zugute. Und fliesst nicht zuletzt in die Ausflüge der sozial benachteiligten Kinder. Die Aufwände und Investitionen wie  ÖV-Billette, Verpflegung für die Crew, z’Morgä und ‚z’Vieri, Mieten für Marktstände uvm.

Weitere Mittel können durch:

  • Erträge aus Leistungsvereinbarungen
  • Spenden und Zuwendungen aller Art
  • Subventionen
  • Crowdfunding im Internet
  • Sowie „Special Donation“ zustande kommen (sind automatisch Ehrenmitglieder)

Bei Gross-Gönnern behalten wir uns das Recht vor, uns eine spezielle Ernennung und Auszeichnung einfallen zu lassen, es sei denn, dass auf Anonymität grossen Wert gelegt wird. Mitglieder geniessen verschiedene Stufen der Mitgliedschaft je nach Höhe des Beitrags.

CHF 1.- bis CHF 10.-            sind: Gnömlis

CHF 11.-    bis 100.-             sind: Silber Elf

CHF 101.-    bis 1000.-             sind: Gold Elf

      ab CHF 1001.-                sind: Zauberer und Zauberinnen

Jedem Mitglied steht es frei, ein aktives, oder passives Mitglied zu sein, aber jedes Mitglied hat die Möglichkeit sich selber einzubringen. 

Ehrenmitglieder und amtierende Vorstandsmitglieder sind vom Beitrag befreit. 

  1. Mitgliedschaft

Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden, die den Vereinszweck unterstützen. 

Aktivmitglieder mit Stimmrecht sind natürliche Personen, welche die Angebote und Einrichtungen des Vereins nutzen. 

Passivmitglieder mit Stimmrecht können natürliche oder juristische Personen sein, welche den Verein ideell und finanziell unterstützen. 

Personen, die sich in besonderem Masse für den Verein eingesetzt haben, können auf Vorschlag des Vorstands durch die Mitgliederversammlung die Ehrenmitgliedschaft verliehen bekommen. 

Im Elfen Rat hingegen, sind alle Ehrenmitglieder ❤️

Aufnahmegesuche sind an den Vorstand zu richten, welcher mit Herz, Verstand und Augenmass, über die Aufnahme entscheidet. Falls eine Ablehnung in Betracht gezogen wird, muss der Elfenrat aufgesucht werden.

  1. Erlöschen der Mitgliedschaft

 

Die Mitgliedschaft erlischt:

Bei natürlichen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Tod.

Bei juristischen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Auflösung der juristischen Person.

  1. Austritt und Ausschluss 

Ein Vereinsaustritt ist jederzeit möglich ohne Angaben von Gründen. Das Austrittsschreiben muss mindestens 2 Wochen vor der ordentlichen Mitgliederversammlung schriftlich an den Vorstand gerichtet werden. Für das angebrochene Jahr ist der volle Mitgliederbeitrag zu bezahlen. Bei begründeten Notfällen wie: Sozialamt, Arbeitslosigkeit usw. und nach einer Evaluation durch den Vorstand kann man vom restlichen Jahr entbunden werden.  

Der Vorstand fällt den Ausschlussentscheid; das Mitglied kann den Ausschlussentscheid an die Mitgliederversammlung weiterziehen. Bleibt ein Mitglied trotz Mahnung den Mitgliederbeitrag schuldig, kann es vom Vorstand ausgeschlossen werden.

Mahnungen werden 4-mal ausgesprochen. Der Vorstand entscheidet über allfällige Betreibungen.

Ein Mitglied kann jederzeit wegen, z.B. Verletzung der Statuten, Verstösse gegen die Ziele und Zwecke des Vereins, etc. aus dem Verein ausgeschlossen werden.

*Definiert: Betrug, Diebstahl, Verleumdung, Verstösse gegen die Werte und  

       Philosophie des Vereins. Bösartige Handlung. Verletzung der Statuten, Mobbing.

Vor einem Ausschluss ist das Mitglied auf jeden Fall vor dem Elfenrat anzuhören natürlich nur, falls gewünscht.

  1. Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind: 

  1. a) die Mitgliederversammlung 
  2. b) der Vorstand 
  3. c) Präsident*in
  4. d) Vize-Präsident*in
  5. e) Aktuar*in / Geschäftsstelle ist die zentrale Verwaltung der Vereinsdaten und der Erledigung der anstehenden administrativen Aufgaben
  6. f) Finanzbuchhaltung ist zugleich unsere Revisionsstelle

 

  1. Die Mitgliederversammlung

Das oberste Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich im ersten Quartal des Jahres statt. 

Zur Mitgliederversammlung werden die Mitglieder jeweils 2 Wochen im Voraus schriftlich unter Angabe der Traktanden eingeladen. Einladungen per E-Mail sind gültig.

Anträge zuhanden der Mitgliederversammlung sind bis spätestens 2 Wochen schriftlich an den Vorstand zu richten (auch per E-Mail möglich).

Der Vorstand oder ⅓ der Mitglieder können jederzeit die Einberufung einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung unter Angaben des Zwecks verlangen. Die Versammlung hat spätestens 4 Wochen nach Eingang des Begehrens zu erfolgen.

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie hat die folgenden unentziehbaren Aufgaben und Kompetenzen: 

 

  1. a) Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung 
  2. b) Genehmigung des Jahresberichts des Vorstands 
  3. c) Entgegennahme des Revisionsberichts und Genehmigung der Jahresrechnung 
  4. d) Entlastung des Vorstandes 
  5. e) Wahl des Präsidenten/der Präsidentin und des übrigen Vorstandes sowie der               
  6. f) Festsetzung der Mitgliederbeiträge 
  7. g) Kenntnisnahme des Jahresbudgets 
  8. h) Kenntnisnahme des Tätigkeitsprogramms 
  9. i) Beschlussfassung über Anträge des Vorstands und der Mitglieder 
  10. j) Änderung der Statuten 
  11. k) Entscheid über Ausschlüsse von Mitgliedern
  12. l) Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins und die Verwendung des     Liquidationserlöses. Jede ordnungsgemäss einberufene Mitgliederversammlung ist     beschlussfähig, sofern mindestens ⅔ der Mitglieder teilnehmen. 

Die Mitglieder fassen die Beschlüsse mit dem einfachen Mehr. Bei Stimmengleichheit fällt die/der Präsident*in den Stichentscheid. 

Statutenänderungen benötigen die Zustimmung einer ⅔ Mehrheit der Stimmberechtigten. 

Über die gefassten Beschlüsse ist zumindest ein Beschlussprotokoll abzufassen.

  1. Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus mindestens 3 Personen. Die Amtszeit beträgt 1 Jahr. Wiederwahl ist möglich. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte und vertritt den Verein nach aussen. Er erlässt Reglemente. Er kann Arbeitsgruppen (Fachgruppen sowie Fachpersonen) einsetzen. Der Vorstand kann für die Erreichung der Vereinsziele Personen gegen eine angemessene Entschädigung anstellen oder beauftragen. 

Weitere Aufgaben und Kompetenzen des Vorstands:

Der Vorstand verfügt über alle Kompetenzen, die nicht von Gesetzes wegen oder gemäss dieser Statuten, einem anderen Organ übertragen sind. 

Im Vorstand sind folgende Ressorts vertreten: 

  1. a) Präsidium 
  2. b) Vizepräsidium 
  3. c) Kassier
  4. d) Aktuariat 

Ämterkumulation ist möglich.

Der Vorstand setzt sich selber zusammen und erweitert gegebenenfalls die Ressorts selber. Anträge sind jederzeit, gemäss den oberen Erläuterungen, möglich. 

Der Vorstand versammelt sich, so oft es die Geschäfte verlangen. Jedes Vorstandsmitglied kann unter Angabe der Gründe die Einberufung einer Sitzung verlangen. 

Sofern kein Vorstandsmitglied mündliche Beratung verlangt, ist die Beschlussfassung auf dem Postweg, via Videokonferenz sowie per E-Mail gültig. 

Der Vorstand ist grundsätzlich ehrenamtlich tätig, er hat Anrecht auf Vergütung der effektiven Spesen. 

  1. Die Revisionsstelle 

Die Mitgliederversammlung wählt 1 Rechnungsrevisor oder eine juristische Person, welche die Buchführung kontrolliert und mindestens einmal jährlich eine Stichkontrolle durchführt. Die Revisionsstelle erstattet, dem Vorstand zuhanden der Mitgliederversammlung, Bericht und Antrag zur Genehmigung. Eine Amtszeit beträgt 1 Jahr. Wiederwahl ist möglich.

  1. Zeichnungsberechtigung

Der Verein verpflichtet sich durch die Kollektivunterschriften der Präsident*in* zusammen mit einem weiteren Mitglied des Vorstandes in allen Belangen. Der Vorstand regelt die Zeichnungsberechtigung zu zweien.

  1. Haftung 

Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der des Vorstandes und Mitglieder ist ausgeschlossen.

  1. Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins kann durch Beschluss einer ordentlichen oder ausserordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen und mit einer ⅔ Mehrheit der anwesenden Mitglieder aufgelöst werden. 

Nehmen weniger als ⅔ aller Mitglieder an der Versammlung teil, ist innerhalb zweier Monate eine zweite Mitgliederversammlung abzuhalten. An dieser Versammlung kann der Verein auch dann mit einfacher Mehrheit aufgelöst werden, wenn weniger als ⅔ der Mitglieder anwesend sind.

Bei einem Unentschieden entscheidet die Präsident*in, mit Vernunft, Sachverstand, Uneigennützigkeit und Weisheit.

Bei einer Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an eine steuerbefreite Organisation, welche den gleichen oder einen ähnlichen Zweck verfolgt. Die Verteilung des Vereinsvermögens unter den Mitgliedern ist ausgeschlossen. 

  1. Inkrafttreten

Diese Statuten wurden an der Gründungsversammlung vom Gründungsdatum, 24. März 2021 angenommen und sind mit diesem Datum in Kraft getreten.

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